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Zusammenfassung - Einleitung Lexikon der Heraldik (OT)




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Zusammenfassung - Einleitung Lexikon der Heraldik (OT)

Beitragvon Eickhart » Sa 17. Mai 2014, 13:38

Zusammenfassung zur Einleitung des „Lexikon der Heraldik“ (Gert Oswald)

Gemäß der Einleitung gab du gibt es viele missverständliche oder falsche Annahmen zum Wappenwesen. Vor allem die Annahme, dass es ein (juristisch) geregeltes Wappenwesen von Anfang an gegeben hat, ist bei genauer Betrachtung nicht haltbar. „Das Wappenwesen ist eine Erscheinung der Kultur-, nicht aber der Rechtsgeschichte“ (der Heraldiker Philippi).
Das Wappenrecht beruht daher eher auf Mode und Gewohnheitsrecht. Die Einhaltung konnte nicht juristisch eingeklagt noch durch Strafen durchgesetzt werden.
Ausgangspunkt ist folgende Definition von Philippi: „Unter Wappen verstehe ich … die in Form der mittelalterlichen Schutzwaffen (Helm und Schild) gekleideten farbigen Zeichen, welche dazu dienen, die Beziehungen zwischen ihrem Eigentümer und den Gegenständen, auf welche sie angebracht sind, zum Ausdruck zu bringen. Ursprünglich eigneten diese Zeichen nur den Einzelpersonen, auf deren Waffen sie angebracht waren, wurden dann aber mit den Rüstungen erblich und schließlich von wirklichen Personen auch auf juristische übertragen.“
Der Begriff Wappen ist von Waffen abgeleitet. Diese wurden zur Zierde und besseren Erkennung bemalt. Der Begriff Wappen bezeichnet daher anfangs nicht das Bild, sondern die Gesamtheit der bemalten Waffe.
„Im ausgehenden Mittelalter hatte man für den wappenähnlichen Schmuck, der sich in der Literatur bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts zurückverfolgen lässt, noch keine besondere Bezeichnungen. Diese Bilder waren namenlos, d. h. sie hatten keinen Gattungsnamen, und die verschiedenen Begriffe dafür waren noch nicht an einen bestimmten Träger gebunden.“ (Oswald).
Ab ca. 1180 verdrängt der Schild als vorrangiger Wappenträger die Fahne und Banner.
Ab Mitte des 13. Jahrhunderts ist „Zeichen“ dann ein Synonym für Wappen (im heutigen Sinne). Die heraldische Kunstsprache gab es zu dieser Zeit allerdings noch nicht. Die Wappen wurden einfach umschrieben, ohne dass es feste Regelungen gab.
Erst am Ende des 12. Jahrhunderts wurde das Wort „Wapen“ auch für den Schild und Schildzeichen verwendet. Zuvor galt es allgemein für das Schwert oder als Notschrei im Sinne von „Zu den Waffen!“. Es wurden sowohl Wappenschild als auch Wappenhelm damit bezeichnet. Eine grundsätzliche Zuordnung der Zeichen zum Schild gab es noch nicht.
Erst ab Ende des 14. Jahrhunderts wurden die Bestandteile als einheitliches Ganzes verstanden. Die Pluralform wich erst um 1430 der Singularform (Wappen beinhalten Zeichen, Schild und Helm als Einheit).
Im Laufe der Zeit entwickelten sich in der heraldischen Wissenschaft gewisse Systeme zur Einteilung der Wappenarten (Familienwappen, Amtswappen, Heiratswappen, etc.). Grundsätzlich wird zwischen Urwappen und Briefwappen unterschieden.
„Zu den Urwappen zählen alle jene, die mit dem Brauch, Wappen zu führen, entstanden sind und seit dieser Zeit „ihre Gültigkeit stillschweigender Anerkennung verdanken“ (von Sacken). Die Briefwappen, etwas seit dem 14. Jahrhundert üblich, wurden vom Staatsoberhaupt … durch … den Wappenbrief verliehen.“ (Oswald)
Etwas später im Text wird herausgestellt, dass das Briefwappen (mit /ohne Adel, erblich/nicht erblich) die freie Annahme eines Wappens nicht verdrängte oder ablöste.
Die Wappen/Zeichen kommen wohl zuerst in Frankreich in Mode (1150-1190). Es ist anzunehmen, dass sie sich über Nordflandern (damaliges Kulturzentrum) über die Nachbarländer ausbreiteten.
Einen weiteren „Schub“ bekamen sie wohl durch die Rückkehrer des Kreuzzuges.
„Neben ihrer Eigenschaft als Erkennungszeichen begannen die Wappen mehr und mehr das Symbol einer Person zu werden, denn sie erschienen im 12. Jahrhundert als rein persönliche Zeichen. Eine Erblichkeit ist noch nicht festzustellen. Erst ab etwa 1200 begannen die Wappen erblich zu werden. Auch in der Zeit nach 1200 konnten für mehrere Familien des hohen deutschen Adels zwei oder mehr gleichzeitig geführte Wappen nachgewiesen werden. Erst mit der Erblichkeit der Fahnenlehen, die sich im 14. Jahrhundert durchsetzte, wurden die Heereszeichen und somit die Wappen der Fürsten und reichsunmittelbaren Grafen eindeutig erblich. Das Wappenwesen wurde also nicht durch einen gesetzgeberischen Vorgang begründet, sondern entwickelte sich als Zeiterscheinung, für die sich allmählich feste Gepflogenheiten herausbildeten.

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass die ersten Wappen auf die die einzelnen Ritter kennzeichnenden Unterscheidungsmerkmale in Form verschiedener Bemalungen oder Gestaltungen ihrer Waffen, besonders der Schilde, zurückzuführen sind. Auch die Feldzeichen der durch die Zersplitterung der kaiserlichen Zentralmacht entstehenden zahlreichen Einzelherrschaften trugen zur Entwicklung des Wappenwesens entscheidend bei. Vorbilder für den Wappengebrauch waren auch die weit älteren und bereits früher erblichen Siegel.
Nach Auffassungen des 12. Und 13. Jahrhunderts waren die Wappen nicht nur mit der sie führenden Person, sondern auch mit deren Grundbesitz verbunden. So sind also zahlreiche Fälle, wo nahe Verwandte völlig verschiedene Wappen führten, aus ihrem Grundbesitz zu erklären. Nicht immer sind jedoch die ältesten Wappen eines Geschlechtes gleichzeitig auch Herrschafts- oder Länderwappen, sondern vielfach waren sie ausgesprochene Familienabzeichen. Ein genau umrissenes Wappenrecht hat es niemals gegeben.

Das es diese (das Wappenrecht) im Sinne gesetzlicher Verfügungen seitens der Obrigkeit weder im Heiligen römischen Reich deutscher Nation noch anderswo gegeben hat, sondern das man unter Wappenrecht stets ein gewisses Gewohnheitsrecht zu verstehen habe. Da jedoch Mode und Gewohnheit in ihren Erscheinungsformen nahe beieinanderliegen, so sind sie stetigen, den Anschauungen der jeweiligen Zeit entsprechenden Veränderungen unterworfen sind, haben also keine bindende Kraft. So tauchte immer wieder die Frage auf, wer denn eigentlich berechtigt war, ein Wappen zu führen.“ (Oswald)
Das Tragen des Wappens (Wappenfähigkeit) geht dabei aber auf kein besonderes Recht, sondern auf die Notwendigkeit zurück, Freund und Feind unterscheiden zu können. In der Zeit, in der die Wappen noch direkt mit den geführten Waffen verbunden waren, betraf dies daher nur die Kämpfer, also „Ritter“. Stadtbürger und Bauern hatten also gar kein Interesse daran, ein(mit einer Waffe zusammenhängendes) Wappen zu führen.
Gegen Ende des 13. Jahrhunderts lösten sich die Wappen von den Waffen und wurden zu reinen Symbolen. Da die Wappen schon früh in Siegeln erschienen (oder auf Siegel zurückzuführen sind), wurde das Wappen nun auch für alle, die ein Siegel nutzten (Städte, Kaufleute, Ratsherren, angesehene Bürger, Geistliche), interessant.
Im ausgehenden 14. Jahrhundert sind dann Wappen auch schon bei Bauern verbreitet.
„Es ist kein Fall bekannt, das der damalige Adel irgendwelche Einsprüche gegen bürgerliche Wappen erhoben hätte. Auch der Rechtsgelehrte und Rat Kaiser Karls IV., Bartolus de Saxoferrato (1314/1357), schrieb, dass es in der Mitte des 14. Jahrhunderts nicht nur den Adligen, sondern auch den Bürgern gestattet war, ein Wappen anzunehmen und unbeanstandet zu führen. Das gewählte Wappen durfte nur nicht das einer anderen Familie sein. Bereits hieraus geht hervor, dass ein Wappen nicht vom Landesherrn verliehen sein musste. Allerdings sind Wappenverleihungen durch Landesherren schon seit dem 13. Jahrhundert bekannt.“ (Oswald)
Das Blasonieren (ein Begriff der in Deutschland erst im 14. Jahrhundert auftaucht) bezeichnet die eigene Kunstsprache der Herolde zur Beschreibung der Wappen.
(Heraldik ist also keinen „Rechtsgrundlage“ zur Wappenerstellung, sondern eine Kunstform der Beschreibung von im Regelfall frei gewählten Zeichen/Wappen).
Neben der künstlerischen Beschreibung/Zeichnung der Wappen, war es vor allem Aufgabe der Herolde, Verhandlungen zu führen und gesellschaftliche und diplomatische Missionen zu erfüllen.
Der Begriff Herold geht gemäß moderner Sprachforschung vermutlich auf das altdeutsche „heriwalto“, d. h. „der im HeereWwaltende“, zurück.

Weitere Ausführen beziehen sich auf das 16. – 20. Jahrhundert. Das diese unseren Zeitraum nicht mehr betreffen, habe ich auf deren Zusammenfassung verzichtet.


HINWEIS: Reine OT-Zusammenfassung ohne direkten IT-Spielbezug! Sollte nur als kurzer Abriss zum Inhalt des Buches und zur Veranschaulichung historischer Tatsachen (zumindest aus Sicht von Herrn Oswald) dienen.
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