Tornhaim

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Lehnsvergabe, Investitur, Kommendation, Handgang




Vom Leben in Tornhaim

Lehnsvergabe, Investitur, Kommendation, Handgang

Beitragvon Eickhart » So 2. Mär 2014, 13:28

Für die Lehnsvergabe hat sich in Eichenwall ein besonderer Brauch erhalten.
Wie vielerorts, stellt sich der Lehnsmann zuerst als Vasall in den Dienst seines Herren (Kommendation durch Handgang). Auch in Eichenwall wird dies durch den Handgnag symbolisiert.
Danach setzt ihn den Lehnsherr in sein neues Lehen ein (Investitur).
Um den Stand und die Aufgaben des Lehnsmannes und des Lehnsherren zu verdeutlichen, verwendet man in Eichenwall weitere Symbole. In der Regel eine Waffe, einen Schild oder Helm, so wie einen Mantel oder Umhang:

Handgang
Bei der Kommendation kniet der Mann vor dem Herrn und legt die gefalteten Hände in dessen Hände. Die ist das Symbol dafür, dass er sein Leben in die Hände des Herrn gibt.
In Eichenwall werden zuvor dem Herrn Schild, Mantel und Schwert übergeben. Dies bezeugt dass Vertrauen in den Herrn, dass dieser seinen Mann nun schütz, im Obhut (Schirm) in der Not gewährt und für ihn streitet.

Investitur
Die Einsetzung in das Lehen kann durch Wort oder Urkunde erfolgen. Symbolisch können Fahnen, Steine, Erde oder andere Symbole für das Lehen übergeben werden.
In Eichenwall erhält der Mann vom Herrn zudem Schild, Mantel und Schwert. In der Regel die Utensilien, die er zuvor bei der Kommendation an diesen übergeben hat. Dies bezeugt, dass der Mann nun das Lehen schützen muss, den Bewohner Obhut in der Not gewährt und für seinen Herrn Kriegsdienst leisten muss.
Als besondere Ehre gilt es natürlich, wenn hierbei kostbare Geschenke, als eine neue Waffe, ein Prunkmantel oder ein besonderer Wappenschild übergeben werden.
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Re: Lehnsvergabe, Investitur, Kommendation, Handgang

Beitragvon Eickhart » Mi 5. Mär 2014, 23:06

Der Mantel oder Umhang

Da Mantel und Umhang in Eichenwall als Zeichen dafür gelten, jemanden unter seinen Schutz zu stellen oder in seine Familie aufzunehmen, verleiht ihn der Eichenwaller nur ungern. Tut er es doch und ist es ein auffälliger oder mit einem Familienwappen versehener Mantel, so kann er in der Tat für ein Fehlverhalten des Trägers herangezogen werden. Daher ist es umso verwerflicher, einen Mantel zu stehlen oder ohne Erlaubnis zu borgen.
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